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| Studiengebühren & Zulassungsbedingungen |
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Die Zulassung folgt nach der Zulassungsordnung durch die Prüfungskommission der design akademie berlin. Zugangsvoraussetzung sind die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife. Zur Bewerbung reichen Sie bitte ein:
Der Bewerbung folgt ein persönliches Colloquium anhand der präsentierten Mappe. Die Prüfungskommission kann auf Wunsch zeitnah eine Einschätzung über das Ergebnis der Mappenpräsentation geben.
Probestudium für die Bachelorstudiengänge Für Studieninteressierte bieten wir ein dreitägiges Probestudium für die Bachelorstudiengänge Marketingkommunikation und Kommunikationsdesign an. So können Sie sich ein detailliertes Bild über Inhalt und Ablauf des Studiums und über die Atmosphäre an der design akademie berlin machen, mögliche Kommilitonen und Dozenten kennen lernen und sich vom inspirierenden Umfeld der Hauptstadt als Ausbildungsort überzeugen. Auf dem Programm stehen Bewerbungsberatung, Praxisprojekte, Einblicke in das Unterrichtsgeschehen, Exkursionen in die Berliner Design- und Kunstszene, der Besuch einer Berliner Werbeagentur und natürlich auch ein Ausflug in das Berliner Nachtleben. Wenn Sie dabei sein wollen, füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus.
Hier stehen Ihnen einige Downloads zur Verfügung:
Bewerbungsfristen Sie können sich jederzeit bewerben. Für alle Fragen darüber hinaus steht Ihnen unser Büro gerne zur Verfügung: Tel. 030. 61 65 48 0. Studiengebühren
Die Kosten des Studiums BA Kommunikationsdesign werden durch Studiengebühren gedeckt. Die laufenden Gebühren betragen 4.140,00 € je Semester, bei monatlicher Zahlungsweise 690,00 €. Zur Einschreibung wird eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 200,00 € erhoben. Die Modulprüfungen werden im Rahmen der Modulabschlüsse geleistet. Alle Prüfungsgebühren sind bereits in den Studiengebühren enthalten. Alle Randbedingungen sind durch das Hochschulrahmengesetz (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und den Bericht der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland von 1997 festgelegt. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind durch die zuständige Senatsverwaltung bestätigt und entsprechen denen an staatlichen Hochschulen (§§ 24, 31 BerlHG). Nach § 123 Abs. 5 BerlHG unterstehen die staatlich anerkannten privaten Hochschulen der staatlichen Aufsicht durch die zuständige Senatsverwaltung. |